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06.01.2005
Ausbau Flughafen Hahn:
Nacht- und Nebelrodungen
obwohl der Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtswirksam ist
Die
einzige bekannte reproduzierende Population der Mopsfledermaus in Rheinland-Pfalz
befindet sich im unmittelbaren Bereich des Flughafens
Frankfurt-Hahn. Ein bedeutender Anteil (darunter Bäume mit Wochenstubenquartieren)
des bislang bekannten Lebensraumes wurde von Rheinland-Pfalz bislang
noch nicht als FFH-Gebiet gemeldet, obwohl es hier keinen Ermessensspielraum
gibt.
Die Gutachter der Verträglichkeitsuntersuchung
zum Planfeststellungsverfahren kamen zu dem Ergebnis, dass von dem
Ausbau keine erheblichen Auswirkungen
auf das FFH-Gebiet bzw. die Mopsfledermaus zu erwarten sind.
Diese Einschätzung ist aus Sicht des Arbeitskreis Fledermausschutz
Rheinland-Pfalz unhaltbar. Ca. 9 % des bislang bekannten Jagdhabitats
und einige bekannte Quartierbäume werden durch die Rodungen verloren
gehen.
Nach den Gutachtern steht ein ausreichendes
Angebot an Ersatzquartieren zur Verfügung, auf die die Mopsfledermäuse
bei Quartierverlust oder Vergrämung einfach ausweichen können.
Diese Aussage ist jedoch lediglich eine Hypothese. Inwieweit die übrigen
Quartiere geeignet sind bzw. nicht bereits durch andere Tiere besiedelt,
bleibt außen vor. Fakt bleibt der Habitatverlust!
Trotz der Einwendungen der Umweltverbände
im Anhörungsverfahren
erfolgte am 28.12.2004 der Planfeststellungsbeschluss. Bereits am 30.12.
begann die Flughafen-Gesellschaft mit der Rodung einer 30 ha großen
Waldfläche. Innerhalb von nur 5 Tagen wurde die Fläche komplett
abgeräumt. Weitere 61 ha sollen folgen. Diese Vorgehensweise ist
aus unserer Sicht rechtswidrig(!!), da der Planfeststellungsbeschluss
noch nicht wirksam ist. Er wurde etwa den beteiligten Verbänden
noch nicht zugestellt. Offensichtlich sollen hier vollendete Tatsachen
geschaffen
werden. Die Verbände beantragen eine Eilentscheidung zur Herstellung
der aufschiebenden Wirkung.
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