06.01.2005  

Ausbau Flughafen Hahn:
Nacht- und Nebelrodungen obwohl der Planfeststellungsbeschluss noch nicht rechtswirksam ist

Die einzige bekannte reproduzierende Population der Mopsfledermaus in Rheinland-Pfalz befindet sich im unmittelbaren Bereich des Flughafens Frankfurt-Hahn. Ein bedeutender Anteil (darunter Bäume mit Wochenstubenquartieren) des bislang bekannten Lebensraumes wurde von Rheinland-Pfalz bislang noch nicht als FFH-Gebiet gemeldet, obwohl es hier keinen Ermessensspielraum gibt.

Die Gutachter der Verträglichkeitsuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren kamen zu dem Ergebnis, dass von dem Ausbau keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet bzw. die Mopsfledermaus zu erwarten sind.
Diese Einschätzung ist aus Sicht des Arbeitskreis Fledermausschutz Rheinland-Pfalz unhaltbar. Ca. 9 % des bislang bekannten Jagdhabitats und einige bekannte Quartierbäume werden durch die Rodungen verloren gehen.

Nach den Gutachtern steht ein ausreichendes Angebot an Ersatzquartieren zur Verfügung, auf die die Mopsfledermäuse bei Quartierverlust oder Vergrämung einfach ausweichen können.
Diese Aussage ist jedoch lediglich eine Hypothese. Inwieweit die übrigen Quartiere geeignet sind bzw. nicht bereits durch andere Tiere besiedelt, bleibt außen vor. Fakt bleibt der Habitatverlust!

Trotz der Einwendungen der Umweltverbände im Anhörungsverfahren erfolgte am 28.12.2004 der Planfeststellungsbeschluss. Bereits am 30.12. begann die Flughafen-Gesellschaft mit der Rodung einer 30 ha großen Waldfläche. Innerhalb von nur 5 Tagen wurde die Fläche komplett abgeräumt. Weitere 61 ha sollen folgen. Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht rechtswidrig(!!), da der Planfeststellungsbeschluss noch nicht wirksam ist. Er wurde etwa den beteiligten Verbänden noch nicht zugestellt. Offensichtlich sollen hier vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die Verbände beantragen eine Eilentscheidung zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung.

Weitere Informationen:


Letzte Änderung: 06.01.2005

zur Startseite