| FFH, Schutz der Quartiere in Mayen und Niedermendig
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Aufgrund der
genannten Zahlen (Zahl nachgewiesener Fledermäuse und der großen
Artenvielfalt) ist die Bedeutung dieser Stollensysteme für den europäischen
Naturschutz leicht zu erkennen. Im Jahr 1993 konnten wir nach Vorlage
der ersten Ergebnisse für Mayen einen Antrag auf Ausweisung als
Naturschutzgebiet bei der Bezirksregierung Koblenz stellen. Im Jahr 1994
erfolgte ein Antrag auf Ausweisung als NSG für Niedermendig und ein
Antrag auf einstweilige Sicherstellung beider Gebiete. Über den
derzeitigen Bearbeitungsstand beider Verfahren ist uns nichts bekannt.
Beide Gebiete wurden
(neben 17 weiteren) bereits 1994 dem rheinland-pfälzischen
Umweltministerium als FFH-Gebiete für den Fledermausschutz gemeldet,
dieses sollte entsprechende Gebiete dem Bundesumweltministerium in Bonn
melden. Diese Fauna und Flora-Habitatschutzrichtlinie der EU soll ein zukünftiges Netz europaweit bedeutender Naturschutzgebiete gewährleisten.
In zwei Anhängen finden sich besonders schützenswerte Habitate und
Arten. Vier (Myotis myotis, Myotis
bechsteinii, Myotis dasycneme, Barbastella barbastellus) der
in Mayen und Mendig aktuell nachgewiesenen Arten stehen im Anhang II der
besonders schützenswerten Arten. Bei der internen Liste der zu
meldenden Gebiete des Ministeriums für Umwelt und Forsten
Rheinland-Pfalz sind beide Gebiete in veränderter, aber vollkommen
unbegründeter, Gebietsabgrenzung enthalten, und wurden so auch an das
Bundesministerium gemeldet.
Weitere
Schutzgründe
Die bisher in
Niedermendig festgestellten Fledermauspopulationen rechtfertigen
aufgrund ihrer Einzigartigkeit in Rheinland-Pfalz und der gesamten
Bundesrepublik Deutschland allein eine Unterschutzstellung mit
höchster
Priorität.
Auch aus botanischer
Sicht sind die Übertagebereiche der beiden Systeme schützenswert. Auch
wenn uns hier keine ausführlichen Daten vorliegen, ist bekannt, daß
zahlreiche Rote Liste-Arten hier vorkommen (z.B. die bundesweit vom
Aussterben bedrohte Linaria arvensis).
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Ein
weiterer Grund zur Unterschutzstellung ergab sich fast zufällig im
Rahmen der Fleder- mausuntersuchungen. 1997 haben
wir hier erstmals eine Höhlenschrecke
(Troglophilus neglectus neglectus Krauss, 1879) entdeckt. Höhlenschrecken leben im
Mittelmeerraum überwiegend in natürlichen Höhlen und
Blockschutthalden.
In Deutschland wurden Vertreter dieser Gruppe bis Mitte 1997 nicht
gefunden. Wenige Wochen vor dem Fund in Mayen wurde ein Vorkommen von
Höhlenschrecken in einem unterirdischen Höhlensystem im Fichtelgebirge
entdeckt. Ein weiterer Nachweis stammt aus dem
Elbsandsteingebirge.
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Die
kulturhistorische Bedeutung der Gruben kann hier nur angedeutet werden.
Schon die Römer
bauten in Niedermendig Basalt unter Tage ab; der Basalt wurde zu
Mühlsteinen, Wegkreuzen, Straßenpflastern u.v.m. verarbeitet. Im späteren Verlauf
wurden große Teile der Gruben als Bierkeller für die zahlreichen ansässigen
Brauereien genutzt. Spuren dieser Nutzung findet man überall im System.
In Europa findet man nur in Mayen und Niedermendig einen
Unter-Tage-Abbau von Basalt. Diese Systeme sind allein aufgrund ihrer
kulturhistorischen Bedeutung absolut erhaltens- und schützenswert. |