FFH, Schutz der Quartiere in Mayen und Niedermendig ?

Aufgrund der genannten Zahlen (Zahl nachgewiesener Fledermäuse und der großen Artenvielfalt) ist die Bedeutung dieser Stollensysteme für den europäischen Naturschutz leicht zu erkennen. Im Jahr 1993 konnten wir nach Vorlage der ersten Ergebnisse für Mayen einen Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet bei der Bezirksregierung Koblenz stellen. Im Jahr 1994 erfolgte ein Antrag auf Ausweisung als NSG für Niedermendig und ein Antrag auf einstweilige Sicherstellung beider Gebiete. Über den derzeitigen Bearbeitungsstand beider Verfahren ist uns nichts bekannt.

Beide Gebiete wurden (neben 17 weiteren) bereits 1994 dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium als FFH-Gebiete für den Fledermausschutz gemeldet, dieses sollte entsprechende Gebiete dem Bundesumweltministerium in Bonn melden. Diese Fauna und Flora-Habitatschutzrichtlinie der EU soll ein zukünftiges Netz europaweit bedeutender Naturschutzgebiete gewährleisten. In zwei Anhängen finden sich besonders schützenswerte Habitate und Arten. Vier (Myotis myotis, Myotis bechsteinii, Myotis dasycneme, Barbastella barbastellus) der in Mayen und Mendig aktuell nachgewiesenen Arten stehen im Anhang II der besonders schützenswerten Arten. Bei der internen Liste der zu meldenden Gebiete des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz sind beide Gebiete in veränderter, aber vollkommen unbegründeter, Gebietsabgrenzung enthalten, und wurden so auch an das Bundesministerium gemeldet.

Weitere Schutzgründe

Die bisher in Niedermendig festgestellten Fledermauspopulationen rechtfertigen aufgrund ihrer Einzigartigkeit in Rheinland-Pfalz und der gesamten Bundesrepublik Deutschland allein eine Unterschutzstellung mit höchster Priorität.

Auch aus botanischer Sicht sind die Übertagebereiche der beiden Systeme schützenswert. Auch wenn uns hier keine ausführlichen Daten vorliegen, ist bekannt, daß zahlreiche Rote Liste-Arten hier vorkommen (z.B. die bundesweit vom Aussterben bedrohte Linaria arvensis).

 

1997 gelang der Erstnachweis von Höhlenschrecken im Mayener Grubenfeld. Ein weiterer Grund zur Unterschutzstellung ergab sich fast zufällig im Rahmen der Fleder- mausuntersuchungen. 1997 haben wir hier erstmals eine Höhlenschrecke (Troglophilus neglectus neglectus Krauss, 1879) entdeckt. Höhlenschrecken leben im Mittelmeerraum überwiegend in natürlichen Höhlen und Blockschutthalden. 

 


In Deutschland wurden Vertreter dieser Gruppe bis Mitte 1997 nicht gefunden. Wenige Wochen vor dem Fund in Mayen wurde ein Vorkommen von Höhlenschrecken in einem unterirdischen Höhlensystem im Fichtelgebirge entdeckt. Ein weiterer Nachweis stammt aus dem Elbsandsteingebirge. 

 

Die Höhlenschrecken waren zu diesem Zeitpunkt nur von einem weiteren Ort in Deutschland bekannt.

Die kulturhistorische Bedeutung der Gruben kann hier nur angedeutet werden. Schon die Römer bauten in Niedermendig Basalt unter Tage ab; der Basalt wurde zu Mühlsteinen, Wegkreuzen, Straßenpflastern u.v.m. verarbeitet. Im späteren Verlauf wurden große Teile der Gruben als Bierkeller für die zahlreichen ansässigen Brauereien genutzt. Spuren dieser Nutzung findet man überall im System. In Europa findet man nur in Mayen und Niedermendig einen Unter-Tage-Abbau von Basalt. Diese Systeme sind allein aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung absolut erhaltens- und schützenswert.

Letzte Änderung: 9.10.2003

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